Erleichterungen bei der Beschlussfassung

Erleichterungen bei der Beschlussfassung im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht

Durch das Gesetz über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftung-und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der Covid-19-Pandemie (kurz: MaßnG-GesR)ist die Beschlussfassung im Verein, bei der Stiftung bei der Aktiengesellschaft, bei der GmbH und bei der Genossenschaft erleichtert worden.

Für die AG, KGaA, SE und VVaG, Genossenschaften, der Stiftung und den eingetragenen Verein werden Möglichkeiten geschaffen, eine vollständig virtuelle Versammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre/Mitglieder abzuhalten. Darüber hinaus kann der Vorstand auch bei einer Präsenzhauptversammlung eine elektronische Teilnahme oder Stimmabgabe ermöglichen, ohne dafür durch Satzung ermächtigt zu sein.

Für die GmbH wird die Möglichkeit geschaffen, auch ohne Einverständnis sämtlicher Gesellschafter eine schriftliche Beschlussfassung zu ermöglichen.

Die Erleichterungen für die vorgenannten Gesellschaften sind bis zum 31.12.2021 befristet.

Erleichterungen gibt es auch im Wohnungseigentumsrecht: Mit den am 1. Dezember 2020 in Kraft getretenen Änderungen des Wohnungseigentumsgesetzes ist den Wohnungseigentümern die Möglichkeit eingeräumt worden, die Online-Teilnahme an der Versammlung der Wohnungseigentümer zuzulassen. Erleichterungen gibt es auch für das schriftliche Umlaufverfahren.

Sollten Sie hierzu Fragen haben, sprechen Sie mich bitte gerne an.

Dr. Björn Schreier
Rechtsanwalt und Notar
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Fachanwalt für Steuerrecht