Wettbewerbsrecht / Produktsicherheitsgesetz (ProdSG)

 

Nach dem jüngst veröffentlichten Urteil des OLG Frankfurt am Main vom 28.02.2019 – 6 U 181/17 – sind Hersteller, die ihre Produkte auf dem deutschen Markt vertreiben verpflichtet, eine deutschsprachige Bedienungsanleitung dem Kunden zur Verfügung zu stellen, anderenfalls drohen wettbewerbsrechtliche Abmahnungen.

 

 

In dem dortigen Verfahren hatte der Hersteller seinem Produkt lediglich eine englischsprachige Bedienungsanleitung beigelegt. Diese Vorgehensweise hielt das OLG Frankfurt am Main nicht für ausreichend, um dem Produktsicherheitsgesetz gerecht zu werden. In der Folge sah das OLG Frankfurt am Main eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung eines Konkurrenten als rechtmäßig an.

 

 

Vor diesem Hintergrund sind auf dem deutschen Absatzmarkt tätige Hersteller verpflichtet, dem Kunden eine deutschsprachige Bedienungsanleitung zur Verfügung zu stellen. Bei einem „Online-Handel“ genügt es dem Kunden, eine deutschsprachige Bedienungsanleitung als PDF-Dokument z. B. in der Kauf-Bestätigungs-E-Mail zur Verfügung zu stellen. Bei einem Direktkauf sollte die Bedienungsanleitung dem Produkt direkt beiliegen.

 

Sollten Sie hierzu Fragen haben, sprechen Sie mich bitte gerne an.

 

 

Dr. Björn Schreier
Rechtsanwalt und Notar
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Fachanwalt für Steuerrecht